Nadine Schaller COSMETICS seit 05/2022 NISV zertifiziert
NiSV: Neue Vorschriften für die Kosmetik-Branche
Bei der NiSV handelt es sich um die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NISV
Die Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die NiSV soll Kundinnen und Kunden als auch die Kosmetiker*innen selbst vor gesundheitlichen Schäden schützen. Damit in Zukunft weiterhin mit bestimmten apparativen Geräten in der Kosmetik gearbeitet werden darf, ist der Nachweis der NiSV Fachkunde bis Ende des Jahres 2022 erforderlich.
WAS BEDEUTET DIE NISV FÜR DIE PROFESSIONELLE KOSMETIK(ER*IN)?
Kein einziges Kosmetik-Gerät wird durch die VO verboten. Nach der NiSV dürfen allerdings einige Geräteanwendungen nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Andere von der Verordnung betroffene Geräteanwendungen setzen Fachkundenachweise voraus, die eine Kosmetikerin in Form von Schulungen/Seminaren erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen. Außerdem müssen Geräte zukünftig an eine offizielle.
Wer den Text der NiSV im Original lesen möchte, kann dies auf den Seiten des Bundesanzeiger Verlags tun.
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